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„So ziehe ich die Strompreisbremse.”
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Bei der im Tarif Sparwunder erläuterten und möglichen Ersparnis handelt es sich um eine Ersparnis bei der Lohnabrechnung in Form eines lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezugs (vgl. hierzu §8, Abs.2 Satz 11 des Einkommenssteuergesetzes). Die Freigrenze für Sachbezüge liegt bei 44,00 € pro Monat. Die Höhe der absoluten Ersparnis beträgt höchstens 320 € im Jahr und hängt von vielen Faktoren ab (z.B. Brutto-Gehalt, Lohnsteuerklasse, Freibeträge, etc.). Die Höhe Ihrer Ersparnis hängt auch davon ab, ob und inwieweit die Freigrenze für Sachbezüge bereits beansprucht ist. Die Ersparnis hängt zudem von der Umsetzung durch Ihren Arbeitgeber ab. Wir unterstützen Sie in diesem Tarif bei der Umsetzung dieses gesetzlich verankerten Steuersparmodells. In keinem Fall übernimmt die Elektrizitätswerke Düsseldorf GmbH Gewähr oder Haftung dafür, dass eine Steuerersparnis in Ihrem Fall realisiert werden kann.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Ersparnis bei der Lohnabrechnung in Form eines lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezugs (vgl. hierzu §8, Abs. 2, Satz 11 des Einkommenssteuergesetzes). Die Freigrenze für Sachbezüge liegt bei 44,00 € pro Monat. Die Höhe der Ersparnis durch die Förderung beträgt höchstens 320 € im Jahr und hängt von vielen Faktoren ab (z.B. Brutto-Gehalt, Lohnsteuerklasse, Freibeträge, etc.). Die Höhe Ihrer Ersparnis hängt auch davon ab, ob und inwieweit die Freigrenze für Sachbezüge bereits verbraucht ist. Die Förderung hängt zudem von der Umsetzung durch den Arbeitgeber ab. Wir unterstützen Sie in unserem Sparwunder-Tarif bei der Umsetzung dieses gesetzlich verankerten Steuersparmodells. In keinem Fall übernimmt Wunderwerk Gewähr oder Haftung dafür, dass eine Steuerersparnis in Ihrem Fall realisiert werden kann.
Sie möchten Steuern sparen und gleichzeitig Etwas von der Energiewende haben? Wir von Wunderwerk haben uns genau dieser Herausforderung gestellt. Schließlich soll die Energiewende doch etwas Positives und günstiger Strom ein Grundrecht sein!
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Wir bieten mit dem Sparwunder einen Energietarif an, bei dem wir Sie unterstützen, mit Hilfe Ihres Arbeitgebers Ihre Energie nachhaltig, einfach und günstig bezuschussen zu lassen und so effektiv Steuern zu sparen. Auf diese Weise sparen Sie bis zu 320 €. Der entscheidende Vorteil ist, dass Sie nicht nur im 1. Belieferungsjahr sparen, sondern so lange Sie möchten, die Voraussetzungen erfüllt sind und Ihr Arbeitgeber einverstanden ist. Damit können wir dazu beitragen, dass Sie mit Ihren Energiekosten wirklich dauerhaft Steuern sparen.
Als Voraussetzung, um die monatliche Förderung zu erhalten, die aus dem Steuersparmodell des § 8, Abs. 2 Satz 11 EStG (Einkommenssteuergesetz) bei Vorliegen dessen Voraussetzungen* resultiert, benötigen Sie unter anderem ein bestehendes Arbeitsverhältnis und Ihr Arbeitgeber muss bereit sein, die wenigen nötigen Anpassungen vorzunehmen, damit Sie bei Ihren Steuern sparen können. Ihr erster Schritt zu dauerhaftem Sparen ist die Beauftragung des Sparwunder-Tarifs von Wunderwerk. Mit der Vertragsbestätigung erhalten Sie alle weiteren notwendigen Unterlagen, um das Sparwunder wahr werden zu lassen. Drucken Sie die Vertragsbestätigung aus, füllen Sie die beiliegenden Unterlagen aus und reichen diese bei Ihrem Arbeitgeber, Personalabteilung oder Vorgesetzten ein. Wenn Ihr Arbeitgeber mitmacht bekommen Sie mit Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung dann zusätzlich die Förderung direkt auf Ihr Netto-Gehalt. Um den Sparwunder-Tarif direkt auszuwählen, tragen Sie einfach Ihre PLZ und Ihren Verbrauch in den Tarifrechner oben ein. Anschließend füllen Sie die notwendigen Angaben zur Bestellung aus und schicken den vollständigen Auftrag an uns und schon bald können Sie mit dem Sparwunder Steuern sparen.
Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Tarif!
*Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung:
• Bestehen eines nichtselbstständigen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses
• Arbeitsvertragliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber
• Steuerfreibetrag nach § 8, II S.11 EStG in Höhe von 44,00 € im Monat nicht bzw. nicht vollständig ausgeschöpft (bei bereits bestehender teilweiser Ausschöpfung reduziert sich der Steuerfreibetrag entsprechend)
• Duldung durch das zuständige Finanzamt
Auch der Arbeitgeber profitiert von den Vorteilen des Sparwunders. Sprechen Sie uns gerne an, falls Sie noch Fragen haben.