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FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen nach Themen sortiert.

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Zähler / Zählerstand
Wie ermittle ich meinen Gasverbrauch in kWh?

Um den Gasverbrauch von m³ in kWh umzurechnen, werden die Faktoren Brennwert und Zustandszahl zu Hilfe genommen. Der Brennwert spiegelt die Qualität des Gases wieder, die Zustandszahl bezieht sich auf die örtlichen Gegebenheiten, wie Temperatur und Luftdruck. Diese Zahlen finden Sie in Ihrer Energierechnung wieder. Die Formel zur Berechnung lautet:

kWh = m³ x Brennwert x Zustandszahl

Sollten Sie aufgefordert werden Ihren Gasverbrauch an uns oder den Betreiber des Zählers zu senden, können Sie einfach den Wert in Kubikmetern angeben. Die Umrechnung wird für Sie übernommen.

Was bedeutet m³?
Die Maßeinheit m³ steht für Kubikmeter und bezeichnet das Volumen. Auf Ihrem Zählgerät wird damit der Zählerstand wiedergegeben. Werden alter und neuer Zählerstand voneinander abgezogen, ermitteln Sie den Verbrauch über einen Zeitraum.
Warum lese ich oder der Betreiber des Zählers den Zählerstand ab?
Um sicherzustellen, dass Sie auch nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben, und nicht aufgrund von Schätzungen des Betreibers Ihres Zählers oder Ihres Energielieferanten abgerechnet werden.
Wer liest den Zähler ab?
In der Regel wird der Betreiber des Zählers einmal im Jahr den Zählerstand ablesen wollen oder schickt Ihnen eine Ablesekarte zu. Am besten lesen Sie den Zähler selbst vor Ende des Vertragsjahres ab, um sicherzustellen, dass Sie auch nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben.
Wie lese ich den Zähler ab?
An Ihrem Zähler finden Sie ein rotierendes Ziffernblatt, dieses zeigt den Zählerstand, welcher in kWh (Kilowattstunde) / m³ (Kubikmeter) angezeigt wird. Wenn Sie vom Betreiber des Zählers oder von uns nach dem Zählerstand gefragt werden, können Sie diesen einfach ablesen.

Stromzähler:

  Die Nachkommastellen brauchen dabei nicht notiert werden. Die Zählernummer ist eine festeingeprägte oder aufgedruckte Ziffer. Für die Zuordnung des Zählerstandes muss die Zählernummer immer mit angegeben werden. Sie können Ihren Zählerstand auch als gut erkennbares Foto an Wunderwerk per E-Mail an info@wunderwerk.ag übermitteln.
Wofür wird der Zählerstand verwendet?
Anhand der innerhalb eines Jahres mitgeteilten Zählerstände ermitteln wir Ihren Verbrauch, um Ihnen eine genaue Abrechnung erstellen zu können und damit sicherzustellen, dass Sie nicht zu viel bezahlen.
Projekte / Spenden und Charity
Wie wird gespendet?
Die Spende wird mit Ihrer Auswahl eines Projektes bei der Beauftragung zur Belieferung mit Energie an uns übermittelt. Ihnen entstehen dadurch keine Mehrkosten, die Spende wird durch Wunderwerk übernommen. Nachdem Sie sich 6 Monate bei uns in der Belieferung befinden, wird die Spende für Ihr ausgewähltes Projekt an den Träger des von Ihnen ausgesuchten Projekts gezahlt. Natürlich bedanken wir uns noch einmal persönlich bei Ihnen und werden Ihnen die Auszahlung bestätigen. Selbstverständlich können Sie mit jedem weiteren abgeschlossenen Vertrag weitere Projekte auswählen, für die wir spenden.
Wann wird die Spende für mein ausgewähltes Projekt gutgeschrieben?
Nachdem Sie sich 6 Monate bei uns in der Belieferung befinden, wird die Spende an den Träger des von Ihnen ausgesuchten Projekts gezahlt. Selbstverständlich bedanken wir uns noch einmal persönlich bei Ihnen und werden Ihnen die Auszahlung bestätigen.
Kann ich darüber hinaus auch noch ein Projekt unterstützen?
Natürlich! Jede Spende für eines unserer Partnerprojekte ist wichtig und willkommen. Durch den Abschluss eines Vertrages mit Wunderwerk wird die erste Spende an ein Projekt Ihrer Wahl durch Wunderwerk übernommen. Möchten Sie ein anderes Projekt auswählen, dann gehen Sie auf die Homepage der jeweiligen Projekte.
Ich möchte ein Projekt vorschlagen, wie geht das?
Sie können uns Ihr Projekt vorschlagen, indem Sie auf unser Formular zur Projektanmeldung klicken und uns dieses ausgefüllt zurücksenden.
Preise
Was ist der Arbeits- bzw. Grundpreis?
Mit dem Arbeits- oder auch Verbrauchspreis werden die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch je Kilowattstunde (kWh) berechnet. Der Grundpreis ist ein fixer Preisbestandteil und enthält unter anderem Kosten, die an den Betreiber des Zählers weitergegeben werden müssen. Darunter fallen z.B. die Überwachung der Energiemenge im Netz, die qualitative Sicherung der Energieversorgung etc.
Was bedeutet Preisgarantie?
Mit der eingeschränkten Preisgarantie sind Sie vor steigenden Einkaufspreisen geschützt. Lediglich veränderte gesetzliche Steuern, Abgaben oder Umlagen werden für den Zeitraum Ihrer eingeschränkten Preisgarantie Einfluss auf Ihren Energiepreis nehmen. Selbstverständlich werden wir Sie bei Änderungen frühzeitig informieren.
Was ist eine Kilowattstunde und was kann ich damit alles machen?
Der Begriff Kilowattstunde ist die Maßeinheit, mit der der Strom gemessen wird. Dabei ist ein Kilowatt gleich 1.000 Watt. Die Formel, um nun zu errechnen, was man mit 1 Kilowattstunde alles leisten kann, lautet: Leistung x Zeit (1 kWh = 1 Kilowatt x 1 Stunde) Anschaulich übersetzt bedeutet dies, dass Sie mit 1 kWh ein Gerät mit 1.000 Watt Leistung exakt eine Stunde lang betreiben können. In normalen Haushalten und im Alltag sind solche leistungsstarken Geräte aber eine Seltenheit. Ein paar alltagstaugliche Beispiele haben wir hier einmal kurz für Sie zusammengetragen. Mit einer Kilowattstunde lassen sich durchschnittlich...
  • 7 Stunden Fernsehen
  • 70 Tassen Kaffee mit einer Kaffeemaschine kochen
  • 1 kg Wäsche in der Waschmaschine waschen
  • 1 Stunde Staubsaugen
  • 5 Minuten heiß duschen
  • 133 Toasts toasten
Wie lassen sich meine Energie-Verbrauchskosten berechnen?
Auf jedem Elektrogerät in Ihrem Haushalt finden Sie eine Information über die Leistungsaufnahme in Watt. Diesen Wert auf Ihrem Gerät multiplizieren Sie zunächst mit den Stunden am Tag in denen das Gerät betrieben wird. Anschließend multiplizieren Sie diesen Wert mit den Tagen pro Jahr. Dann teilen Sie die Summe der beiden Werte durch 1000 und erhalten den Stromverbrauch des jeweiligen Geräts in Kilowattstunden. Nun möchten Sie ermitteln, wie hoch die Stromkosten für dieses Gerät sind. Dazu multiplizieren Sie diesen Wert mit Ihrem Preis pro Kilowattstunde – auch Arbeitspreis oder Verbrauchspreis genannt. Eine Beispielrechnung für ein Haushaltsgerät, das bei Ihnen womöglich täglich im Einsatz ist: Ein Haartrockner. So lassen sich also seine Energiekosten berechnen: Leistung: 1.200 W Täglicher Betrieb: 15 Minuten (0,25 Stunden) Tage pro Jahr: 365 0,25 (15 Minuten) x 1.200 W x 365 Tage = 109.500 W 109.500 : 1.000 = 109,5 kW x 0,26 €/kWh = 28,47 € Die Energiekosten für den Haartrockner schlagen in diesem Beispiel mit ca. 28 € pro Jahr auf Ihrem Energiekonto zu Buche, wenn man mit einem Arbeitspreis von 0,26 €/kWh rechnet.
Vertrag und Rechnung
Wie kann ich eine Zwischenrechnung erhalten?
Möchten Sie eine individuell erstellte Zwischenrechnung von uns erhalten, können Sie diese ganz bequem per E-Mail an info@wunderwerk.ag bei uns anfragen. Wir benötigen von Ihnen für die Erstellung einen Anfangs- sowie einen Endzählerstand, die den Zeitraum markieren, den wir für Sie abrechnen sollen. Die Zwischenrechnung dient Ihnen lediglich als Information über Ihren Verbrauch, eine Abrechnung findet nicht statt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Service mit einer einmaligen Gebühr in Höhe von 20 € für Sie verbunden ist.
Was sind Neukunden- und Sofortbonus? Wann erhalte ich diese?

Der Neukundenbonus wird Ihnen mit Ihrer ersten Jahresrechnung gutgeschrieben. Dieser richtet sich prozentual nach der Höhe Ihres Energieverbrauchs im Belieferungsjahr.

Um Ihren Neukundenbonus zu erhalten, darf Ihr Vertrag nicht während der Mindestvertragslaufzeit beendet worden sein. Zudem können wir den Bonus nur an Neukunden auszahlen. Sie sind Neukunde, wenn Ihre Abnahmestelle in den letzten sechs Monaten vor Vertragsbeginn nicht bereits bei Wunderwerk in Belieferung war.

Der Sofortbonus ist ein fester Betrag, der auf Basis der bei Vertragsschluss angegebenen Verbrauchsprognose kalkuliert wird. Den voraussichtlichen Betrag und Zeitpunkt der Auszahlung haben wir Ihnen im Rahmen des Vertragsabschlusses mitgeteilt. Sie finden diese Informationen zum Nachlesen in Ihrer Auftragseingangsbestätigung. Den Sofortbonus können wir – ebenso wie den Neukundenbonus – nur an Neukunden auszahlen. Dies bedeutet, dass Wunderwerk Ihre Abnahmestelle in den letzten sechs Monaten vor Ihrer Bestellung nicht schon bereits beliefert hat und Sie das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben oder das Vertragsverhältnis durch uns beendet wurde.

Bitte beachten Sie, dass der Sofort- und Neukundenbonus verbrauchsabhängig erstattet werden und nur dann, wenn sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung des Bonus vorliegen.

Weitere Einzelheiten sowie alle Informationen und Voraussetzungen in unseren Boni finden Sie in unseren AGB.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
In unserem Downloadbereich finden Sie das SEPA-Lastschriftmandat, dass Sie ausdrucken und anschließend ausfüllen können. Bitte denken Sie dabei unbedingt an Ihre Unterschrift. Mit diesem Mandat erteilen Sie uns die Erlaubnis, alle fälligen Beträge ganz bequem von Ihrem Bankkonto einziehen zu können. Sie können uns dieses Dokument ganz einfach per E-Mail (eingescannt oder abfotografiert) an info@wunderwerk.ag zusenden. So kommt Ihr Zahlbetrag immer pünktlich bei uns an. Falls Sie die Zahlungen an Wunderwerk bislang per Überweisung getätigt haben und dies auch weiterhin so handhaben möchten, können Sie uns Ihre neue Bankverbindung für eine Guthabenauszahlung einfach an die oben genannte E-Mail-Adresse mitteilen. Gerne können Sie zur Kommunikation auch unser Kontaktformular nutzen.
Allgemeine Informationen
Was kann ich tun, wenn meine E-Mail-Nachrichten im SPAM-Ordner landen?
Fügen Sie am besten unsere E-Mail-Adresse Ihrer Liste sicherer Absender oder Ihrem Adressbuch hinzu. Auf diese Weise werden unsere Nachrichten auf jeden Fall in Ihrem E-Mail-Posteingang angezeigt.

Hilfestellung:

Web.de

https://hilfe.web.de/email/spam-und-viren/spamschutz-einstellungen.html

gmx.de

https://hilfe.gmx.net/email/keine-emails.html

gmail.com

https://support.google.com/mail/answer/1366858?hl=de&ref_topic=3394657

outlook.de

https://support.office.com/de-de/article/Verhindern-von-Spam-in-Ihrem-Posteingang-in-Outlook-com-a3ece97b-82f8-4a5e-9ac3-e92fa6427ae4?ui=de-DE&rs=de-DE&ad=DE

Kündigung
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung form- und fristgerecht ist, melden Sie sich gerne bei uns unter der Rufnummer 0211 95 434 444 oder senden Sie eine E-Mail an kuendigungsauftrag@wunderwerk.ag. Wir sind in allen Angelegenheiten für Sie da.
Was muss ich im Falle eines Umzugs tun?

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Zuhause!

Ist die Belieferung an Ihrem neuen Zuhause rechtlich und technisch möglich, zieht Ihr Vertrag selbstverständlich mit um. Wir möchten es Ihnen so leicht wie möglich machen und haben die Belieferung an Ihrer neuen Adresse bereits vorbereitet.

ACHTUNG!

Damit Sie zukünftig nicht zu viel oder doppelt bezahlen, sind noch folgende Dinge erforderlich:

  1. Schicken Sie uns bitte den Endzählerstand der alten Adresse zu.
  2. Bitte rufen Sie uns unter der Nummer 0211 95 434 444 an und halten Sie Ihre neue Zählernummer bereit.
Wechsel
Ich bin schon Stromkunde von Wunderwerk. Kann ich Gas dazu bestellen?
Selbstverständlich können Sie zusätzlich zu Ihrem Strom auch Gas über Wunderwerk beziehen. Wie Sie es bereits vom Strom her kennen, müssen Sie dazu nichts weiter tun, als Ihre PLZ und Ihren Gasverbrauch in unseren Tarifrechner eintragen. Anschließend können Sie Ihren Lieblingstarif aussuchen und bestellen. Übrigens: Auch für Gas bieten wir unseren Sparwundertarif an (mehr Infos zum Sparwunder)
Wie wechsle ich zu Wunderwerk?
Bei Wunderwerk gibt es Energietarife & das gute Gefühl, zu helfen, im Doppelpack. Der Wechsel zu uns ist ganz einfach:
  1. Sie tragen in den Tarifrechner unter wunderwerk.ag Ihre Postleitzahl sowie Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch ein.
  2. Nun haben Sie die Möglichkeit ein Projekt auszusuchen, welches wir mit einer Spende unterstützen sollen.
  3. Im nächsten Schritt können Sie den Tarif auswählen, der am besten zu Ihnen passt.
  4. Nachdem Sie den Tarif ausgewählt haben, werden wir Schritt für Schritt weitere Angaben, wie Ihre Adresse und auch die Zählernummer sowie Ihren bisherigen Anbieter, abfragen. In der Zusammenfassung können Sie alle Angaben noch einmal überprüfen. Passt alles? Dann einfach abschicken – wir erledigen den Rest.
Die anschließenden Aufgaben übernehmen wir für Sie, indem wir Ihren bisherigen Anbieter und den Betreiber des Zählers kontaktieren und bei diesen die Kündigung aussprechen. Wir werden Sie in der Zwischenzeit über den Fortgang auf dem Laufenden halten. Mit der Vertragsbestätigung teilen wir Ihnen schließlich den finalen Liefertermin mit.
Was passiert mit meinem alten Vertrag beim bisherigen Anbieter?
Wenn Sie Wunderwerk mit Ihrer Energieversorgung beauftragen, erledigen wir den Rest! Wie zum Beispiel die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Kündigung vorsorglich und insbesondere auch dann selbst auszusprechen, wenn bei Ihrem bisherigen Anbieter eine kurzfristige Wechselmöglichkeit bzw. ein Sonderkündigungsrecht besteht, um die Einhaltung der Fristen gewährleisten zu können. Das Datum des Vertragsendes können Sie uns einfach per E-Mail an info@wunderwerk.ag mitteilen.
Ich habe meinen bisherigen Anbieter selbst gekündigt, was muss ich beachten?
Senden Sie uns einfach das Datum des Vertragsendes per E-Mail an info@wunderwerk.ag zu – wir erledigen den Rest! Bei einem Wechsel ist die Energieversorgung gesetzlich garantiert. Ist die Kündigung beim bisherigen Anbieter bereits wirksam, werden Sie Energie über den regionalen Anbieter erhalten, bis die Belieferung bei Wunderwerk startet. Den Lieferbeginn können Sie Ihrer Vertragsbestätigung entnehmen.
Was mache ich, wenn mein bisheriger Anbieter dem Wechsel nicht zustimmt?
Wenn Ihr bisheriger Anbieter dem Wechsel nicht zustimmt, werden Sie von uns über die Gründe informiert, damit Sie sich am besten sofort an diesen wenden können, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wann erhalte ich meine Vertragsunterlagen und worauf muss ich hierbei achten?
Nachdem Sie Wunderwerk mit dem Wechsel Ihrer Energiebelieferung beauftragt haben, übersenden wir Ihnen in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung des Eingangs Ihres Auftrages an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Wenn die Anmeldung beim Betreiber des Zählers sowie die Kündigung beim bisherigen Anbieter erfolgreich war, erhalten Sie den endgültigen Liefertermin mit der Vertragsbestätigung.
Ist es möglich, die Vertragsunterlagen per Post zu erhalten?
Heutzutage ist der schnellste, günstigste und umweltfreundliche Weg der Kommunikation die E-Mail. Deswegen ist dies unser Hauptkommunikationsweg. Selbstverständlich können wir Ihnen Ihre Unterlagen aber auch per Post zuschicken. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie dann in Zukunft jegliche Kommunikation von uns auf dem Postweg zugesendet bekommen. Daher ist dieser Service mit durchschnittlichen Kosten i.H.v. 19,90 € im Jahr verbunden. Sollten Sie eine Versendung über den Postweg wünschen, können Sie dies über unser Kontaktformular oder per E-Mail über info@wunderwerk.ag anfordern.

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